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    Unsere Veranstaltungen

     

    Einige Eindrücke unserer Veranstaltungen mit alt-bekannten und neuen Künstlern.

    ***

     

    Frauentag 2024

    mit Jens Bogner

    Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum, Fehler sowie Änderungen vorbehalten. 

     

     

    Gasthaus Räuberschänke • Zur Räuberschänke 25 • 09569 Oederan OT Hartha • Telefon: 03 73 21 - 386 bzw. 03 73 21 - 4272 Fax 03 73 21 - 8 78 90

    E-Mail: kontakt@raeuberschaenke.de | Datenschutzbestimmung | Impressum

     

    Öffnungszeiten:

     

    Montag - RUHETAG

    Dienstag - RUHETAG

    Mittwoch - 10:00-22:00 Uhr

    Donnerstag - 10:00-22:00 Uhr

    Freitag: 10:00-0:00 Uhr

    Samstag - 10:00-0:00 Uhr

    Sonntag - 10:00-22:00 Uhr

     

     

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Gasthaus Räuberschänke GmbH & Co. KG

    1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Räuberschänke abgeschlossen werden.

    2. Gastronomie

    2.1. Grundsätzlich werden keine konkreten Tische und Räume durch die Räuberschänke zugesagt, es sei denn, es wird schriftlich vereinbart.

    2.2. Auch bei schriftlicher Vereinbarung bleibt es der Räuberschänke vorbehalten, den Gästen einen anderen Platz oder Raum zuzuweisen, wenn die angemeldete Personenzahl um mehr als 10 % unterschritten wird.

    2.3. Bei Tisch- und Raumreservierungen gelten die vertraglich festgelegten Zeiten. Tische können eine halbe Stunde später, Räume eine Stunde später anders vergeben werden.

    2.4. Die Schließung der Gasträume legt die Räuberschänke täglich nach eigenem Ermessen fest. Sie richtet sich dabei nach der Gästezahl und den Umsätzen der letzten Stunde. Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.

    2.5. Gäste dürfen eigene Speisen und Getränke nur mit Genehmigung der Räuberschänke mitbringen und verzehren.

    2.6. Büffets werden spätestens 23 Uhr aus hygienischen Gründen abgeräumt.

    2.7. Es bleibt dem Gast vorbehalten, übrige Lebensmittel selbst für den späteren Gebrauch zu verpacken und aus dem Haus mitzunehmen. Die Räuberschänke übernimmt ab diesem Zeitpunkt keine Gewähr mehr für Qualität und Frische der Lebensmittel.

    3. Übernachtung

    3.1. Reservierte und seitens der Räuberschänke bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Räuberschänke ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Wenn der Gast nach 11 Uhr Gepäck im Zimmer hinterlassen oder den Schlüssel nicht abgeben, wird ein weiterer Tag berechnet.

    3.2. Zimmer werden im Voraus bei Aushändigung des Zimmerschlüssels bezahlt. Der Gast hat die Möglichkeit, sich vorher über die Einrichtung und Beschaffenheit des Zimmers zu informieren. Macht er dies nicht, gilt das Zimmer mit der Bezahlung als akzeptiert.

    3.3. Der Zimmerpreis ist abhängig von der Personenzahl, Lage, Größe und Einrichtung des Zimmers. Grundsätzlich sind alle Zimmer mit WC, Dusche und TV ausgestattet.

    3.4. Das Frühstück muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Das Frühstücksbüffet wird in der Zeit von 6:30 bis 10:00 Uhr angeboten.

    4.5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

    4. Stornierung, Nichtinanspruchnahme

    4.1. In allen Fällen der Stornierung durch den Gast werden die vertraglich vereinbarten Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch die Räuberschänke berechnet:

    • bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin kostenfrei

    • bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 20 % der bestellten Ware

    • bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 50 % der bestellten Ware

    • bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % der bestellten Ware Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin und die Nichtinanspruchnahme werden 100      % berechnet.

    5. Reduzierung

    5.1. Die Reduzierung vertraglich vereinbarter Leistungen kann bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei erfolgen, sofern die Reduzierung nicht mehr als 25 % beträgt. Dies gilt insbesondere für die Reduzierung angemeldeter Personenzahlen.

    5.2. Beträgt die Reduzierung mehr als 25 %, gelten für den Mehranteil die unter Punkt 4 genannten Fristen.

    6. Preise und Zahlungsmodalitäten

    6.1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

    6.2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, erhöht sich der von der Räuberschänke allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Räuberschänke den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anpassen.

    6.3. Als Zahlungsart wird grundsätzlich Bar- oder Kartenzahlung im sofortigen Anschluss an die Leistungserbringung vereinbart. Andere Zahlungsarten und -fristen sind vor Inanspruchnahme der Leistungen zu vereinbaren, bei erwarteten Beträgen über 500,00 € schriftlich.

    6.4. Bei Zahlungsverzug ist die Räuberschänke berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zu berechnen. Der Räuberschänke bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

    7. Rücktritt der Räuberschänke

    7.1. Die Räuberschänke ist bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin berechtigt, ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

    7.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Räuberschänke ohne Fristbindung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    7.3. Ferner ist die Räuberschänke berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:

    • falls höhere Gewalt oder andere von der Räuberschänke nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

    • wenn Leistungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden

    • oder die Räuberschänke begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das             Ansehen der Räuberschänke gefährden kann

    • bei Eigentümerwechsel oder Geschäftsübergabe

    7.4. Die Räuberschänke hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

    7.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

    8. Haftung

    8.1. Für Verluste, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast der Räuberschänke, es sei denn, ein Schaden wurde von der Räuberschänke, deren gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

    8.2. Die Räuberschänke haftet nicht für Bargeld und Wertgegenstände auf den Zimmern.

    8.3. Die Räuberschänke haftet nicht für die Leistungen von Dritten.

    9. Schlussbestimmung

    9.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

    9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Bestimmung der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    9.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Räuberschänke. Es gilt deutsches Recht.